Sie haben etwas geerbt?
Wir prüfen gerne für Sie, ob in Ihrem Fall der Wert des geerbten Vermögens bestimmte Freibeträge übersteigt und eine Erbschaftssteuer anfällt.
Diese Freibeträge wiederum sind abhängig vom Verwandtschaftsgrad.
Wir stehen Ihnen auch hier gerne mit Rat und Tat zur Seite und erstellen, sofern nötig, Ihre Erbschaftsteuererklärung